Bundesverfassungsgericht
erlaubt Sterbehilfe

Bericht aus Karlsruhe

Wichtige Fragen zur Sterbehilfe

Presseerklärung des BVerfG

Die Urteilsbegründung (115-seitig)

für den Fall, dass...
Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung
Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter

22. Auflage 2023, ISBN 987-39825956-0-3

Produkt Vorsorgepaket:
Broschüre: Format 21 x 29,7 cm (DIN A4), 4-farbig, 52 Seiten

Schutzumschlag: „Vorsorgeverfügungen von ... ...“ mit Nutzungsanweisungen und einer Notfallverfügung (Kärtchen für „immer dabei“), 8-seitig;

in diesen eingelegt fünf fälschungssichere, 4-seitige Vorsorgeformulare: Patientenverfügung, eine Vollmacht für gesundheitliche und eine für finanzielle und rechtsgeschäftliche Angelegenheiten, Betreuungsverfügung, Vereinbarung über die Umsetzung meiner Verfügungen, Format 20,5 x 29 cm, 4-farbig.

Bestellempfehlung:
Für Ehe- und Lebenspartner empfiehlt sich zur Vorsorgemappe kostensparend gleich einen zusätzlichen Formularsatz zu bestellen, oder mehrere für den Fall von Mehrfachbevollmächtigungen. Der Einzelbezug der Broschüre ist für alle diejenigen geeignet, die sich zunächst einmal nur informieren oder anderen das Thema vor- und fürsorglich näher bringen möchten. Falls Ihr*e Bevollmächtigte*r an einem andere Ort wohnt, sollte sie oder er auch eine Broschüre in Händen haben, um sich jederzeit sachgerecht über Aufgaben und Handlungsgrenzen (Achtung: Haftungsfragen) rückversichern zu können.

Preise:
Das Vorsorgepaket kostet 10,00 €; im Einzelbezug kosten Broschüre sowie Formularverfügungen im Schutzumschlag jeweils 5,00 € (zzgl. tatsächlich anfallender gewichtsabhängiger Porto- und Versandkosten)

Bestellungen und Anfragen:
Lothar Fietzek Verlag / Auslieferung
Bessemer Straße 14
40699 Erkrath
FAX: 02104 / 93775526
Telefon: 02104 / 9377526
Bestellung per eMail:
lf-verlag@wir-packens.de

Aktualisierung der Broschüre:

Ab dem 1. Januar 2023 gilt der neue § 1358 BGB zum Notvertretungsrecht der Ehegatten.

Dazu gibt es eine Aktualisierung der Broschüre (als PDF zum Ausdrucken):

Aktualisierung-der Broschüre zum Ausdrucken (PDF)

Für den Fall, dass...

Rechtzeitig optimal und fälschungssicher vorsorgen

Das Vorsorgepaket umfasst eine sachstandgerechte Informationsbroschüre und einen Satz rechtlich wie medizinisch einwandfreier Vorsorgeverfügungen in eigenem Schutzumschlag — alles auf aktuellem Rechtsstand (Januar 2024).

Eine unumstößliche Tatsache ist, dass jede und jeden — ob jung oder alt — unverhofft ein Unfall, eine Krankheit, eine geistige, seelische oder körperliche Behinderung ereilen kann. „Es ist ja nur ein kleiner Eingriff“, ein „Was soll mir schon passieren“ oder ein „Es wird schon gut gehen“ sind kaum die richtige Antwort.

Auch die Annahme, im Ernstfall könnten Familienangehörige, Ehegattinnen und Ehegatten sowie Kinder oder Lebenspartner stellvertretend einspringen und entscheiden, ist ein immer noch weit verbreiteter Irrtum. Nur mit der persönlichen Lebenssituation angemessenen Vorsorgeverfügungen erspart man sich und seinen Liebsten, die im Ernstfall immer auch unmittelbar Betroffene sind, Ärger und nicht gewollte Konsequenzen. Mit dem Vorsorgepaket lässt sich auf einfache und zugleich optimale Weise für den Ernstfall vorsorgen.

Das Vorsorgepaket wird von Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen, zu deren gesetzlicher Aufgabe die Information und Aufklärung zum Thema gehört, bundesweit empfohlen und selber in der Beratung eingesetzt.

Zur Broschüre:

Sie informiert anschaulich über alles rechtlich und medizinisch Wissens- und Beachtenswerte zu den einzelnen Vorsorgemöglichkeiten.

Diskutierte Fallbeispiele, Fragelisten und eine beispielhaft eingerichtete Patientenverfügung helfen bei der Entscheidungsfindung; vor allem aber auch die Schritt-für-Schritt-Erläuterungen zu jedem einzelnen Regelungspunkt der Formularverfügungen.

Neu aufgenommen sind ein Abschnitt zur Sorgerechtsverfügung (mit Musterverfügung) für minderjährige Kinder, die nicht nur Alleinerziehenden unbedingt angeraten sei.

Weiterhin gibt es Informationen und ein Muster für eine Elternverfügung: Patientenverfügung für mein krankes Kind.

Aktuell erweitert sind die Informationen zur Sterbehilfe (siehe Aktuelles: Fragen zur Sterbehilfe). Am 26.2.2020 hat das Bundesverfassungsgericht den § 217 des Strafgesetzbuches Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung für verfassungswidrig und damit nichtig erklärt (siehe Aktuelles: Bundesverfassungsgericht erlaubt Sterbehilfe).

Tipps und zweckdienliche Informationen zu Betreuungsbehörden, Betreuungsvereinen und Betreuungsgericht; nützliche Hinweise zu Beglaubigung und Beurkundung, Hinterlegung und Registrierung von Verfügungen sowie Notaren (inkl. aller entstehenden Kosten); Adressen von Patientenschutzorganisationen und Hospizeinrichtungen.

Zu den Formularverfügungen:

Die Vorsorgeverfügungen sind in einen Schutzumschlag eingelegt („Vorsorgeverfügungen von ... ...“), in den auch Informationen zum Umgang mit den Verfügungen und ein heraus trennbares Kärtchen für den Notfall, eine Notfallverfügung eingedruckt sind):

Diese Verfügungen garantieren eine umfassende, der persönlichen Situation angemessene Vorsorge. Die Verfügungen sind auf neuestem Rechtsstand (Januar 2024) – rechtlich wie medizinisch einwandfrei – abgefasst. Sie sind zudem beruhigend fälschungssicher.

Die Einrichtung der Verfügungen

Die juristische und medizinische Komplexität des Vorsorgethemas mag abschreckend wirken. Doch dank der Schritt für Schritt-Erläuterungen zu jedem Regelungspunkt werden so klare Entscheidungshilfen an die Hand gegeben, dass eine problemlose Einrichtung der Verfügungen möglich wird. Man legt die jeweilige Verfügung neben die entsprechenden Erläuterungen in der Broschüre und trifft Regelungspunkt für Regelungspunkt seine Entscheidungen. Wenn dann noch Fragen offen bleiben, die auch im Kreis der Familie und Freundinnen und Freunde nicht zu klären sind, so helfen Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine bzgl. der Vollmacht und Betreuungsverfügung weiter, in Fragen zur Patientenverfügung Hausärztin und Hausarzt.

Ein guter Rat

Er richtet sich nicht nur an diejenigen, die noch nicht vorgesorgt haben, sondern auch an die, deren Patientenverfügung und Vollmacht für gesundheitliche Angelegenheiten vier Jahre und älter sind. Die hier angezeigten sind eine empfehlenswerte Alternative, da sie wichtige, inzwischen erfolgte gesetzliche Neuregelungen zur Sterbehilfe, zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen, zu freiheitsentziehender Unterbringung und freiheitsentziehenden Maßnahmen (Bettgitter, Angurten, Medikamente u.Ä.) berücksichtigen, also rechtlich und medizinisch auf neuestem Sachstand sind. — Sorgen Sie rechtzeitig vor. Am besten gleich!

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